Stand 01.01.2021
Meine Praxis ist geöffnet.
Termine nur nach Vereinbarung.Begleitpersonen dürfen nicht in der Praxis warten.
Termine ausschließlich, wenn Sie keinerlei Anzeichen einer Erkältung/Grippe aufweisen, insebsondere Husten, Fieber, Geruchsverlust, Geschmacksverlust, allgemeine Schlappheit
!
Regelung in Nordrhein-Westfalen
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen wurde aktuell verändert. Es ist u.a. eine deutliche Klarstellung zu den Heilpraktiker/innen eingefügt worden. Unsere
Praxen dürfen weiter arbeiten. Die aktuellen Empfehlungen des RKI sind zu beachten.
Der Erlass: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18380&ver=8&val=18380&sg=0&menu=1&vd_back=N
§ 7 Abs. 4 regelt unsere Tätigkeit nunmehr
wie folgt:
(4) Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind,
zählen ebenso wie zur Versorgung erforderliche Tätigkeiten der ambulanten Pflege und Betreuung im Sinne des Fünften, des Neunten und des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den
Dienstleistungen im Sinne der vorstehenden Absätze. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig. Bei der Durchführung sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts beachtet werden.
Quelle: Verband Freie Heilpraktiker eV, Düsseldorf.
Unsere Tätigkeit (als Heilpraktiker / Heilpraktiker (Psychotherapie)) ist für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation
unerlässlich.